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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10308 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes – PatG)

Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes – PatG)
Dieser Artikel enthält die Regelungen, die im Patentgesetz
aufgehoben, geändert oder neu eingefügt werden sollen.
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Bisher gab es verschiedene amtliche und nichtamtliche
Teile der Inhaltsübersicht. Aus Gründen der Praktikabilität
und Einheitlichkeit wird nunmehr die Inhaltsübersicht ins-
gesamt amtlich gefasst.
Zu Nummer 2 (§ 16, Zusatzpatent)
Das nur in Deutschland durch das DPMA, nicht aber durch
das EPA erteilte Zusatzpatent ist ein spezielles und in der
Praxis wenig genutztes Rechtsinstitut. Wer eine neue und
erfinderische technische Weiterentwicklung einer früheren
Anmeldung innerhalb von 18 Monaten seit dem Prioritäts-
datum der früheren Anmeldung offenbart, kann ein Zusatz-
patent erhalten, das zwar zusammen mit dem Hauptpatent
endet (und nicht erst 20 Jahre nach Anmeldung), für das
aber, anders als beim Hauptpatent, keine Jahresgebühren
anfallen. Für das Jahr 2009 hat das DPMA lediglich 49 Zu-
satzpatentanmeldungen verzeichnet. Davon gehen über die
Hälfte zurück auf Anmelder, die Verfahrenskostenhilfe be-
ziehen und für die das Gebührenprivileg daher ohnehin
nicht von Bedeutung ist. Der geringen praktischen und wirt-
schaftlichen Bedeutung der Zusatzpatente stehen ein erheb-
licher Verwaltungsaufwand und ein großer Aufwand für
deren Erfassung in der EDV des Amtes gegenüber. Auch
handelt es sich bei den Zusatzpatenten im internationalen
Vergleich um eine deutsche Besonderheit. Die Abschaffung
des Zusatzpatents, die durch die Streichung der genannten
Vorschriften erreicht wird, entlastet das DPMA von der
Notwendigkeit, die aufwändigen organisatorischen Vorkeh-
rungen für ein kaum genutztes und wirtschaftlich weit-
gehend bedeutungsloses Instrument des Patentschutzes vor-
zuhalten.
Zu Nu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.735 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10308, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.761–78.496 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0bf647ab4d169cec….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP