Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 7 Jahresgebühren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-7#abs-1 (1) Für das mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent sind Jahresgebühren nach § 17 des Patentgesetzes zu entrichten. Sie werden jedoch erst für die Jahre geschuldet, die dem Jahr folgen, in dem der Hinweis auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt bekanntgemacht worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-7#abs-2 (2) Hebt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts nach Artikel 112a des Europäischen Patentübereinkommens die Entscheidung einer Beschwerdekammer auf, mit der ein europäisches Patent widerrufen wurde, werden Jahresgebühren für den Zeitraum zwischen Widerruf des Patents und Aufhebung dieser Entscheidung erst mit dem Tag der Zustellung der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer fällig.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu Art II § 7 IntPatÜbkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 03.04.2014 – 7 W (pat) 6/14
- BPatG, 31.01.2013 – 10 W (pat) 18/12
- BPatG, 28.11.2012 – 10 W (pat) 2/10
- BPatG, 11.10.2012 – 10 W (pat) 16/10Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr – Nichtweiterleitung von amtlichen Gebührenmitteilungen durch anwaltlichen Vertreter - Zurechnung des VerschuldensZitiert von 2
- BPatG, 17.02.2012 – 10 W (pat) 26/09
- BPatG, 06.12.2011 – 10 W (pat) 16/09Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahren und Vorrichtung zur plasma-chemischen Reduzierung von gasförmigen und/oder festen Schadstoffen in Abgasen von Verbrennungsmotoren" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Patentjahresgebühr nebst Verspätungszuschlag – zur Glaubhaftmachung der eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen
Zuletzt entschieden
- BPatG, 20.10.2011 – 10 W (pat) 2/08
- BPatG, 18.05.2011 – 10 W (pat) 28/06Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Patentjahresgebühr - zu den Anforderungen an organisatorischen Vorkehrungen und Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei – zur Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung - bei Niederlegung der Vertretung im Innenverhältnis scheidet eine Zurechnung von Kenntnissen ausZitiert von 1
- BPatG, 15.03.2010 – 10 W (pat) 13/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art II § 7 IntPatÜbkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.