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Artikel 1 · BT-Drs. 12/3630 · S. 8

Zu Artikel 1

                                                         Zu Artikel 1
   sche Patentamt, die im übrigen nicht durch das
   Gesetz, sondern durch die EG-Verordnung mit der
   Schaffung des zusätzlichen Schutzes bewirkt wird,     Artikel 1 des Entwurfs enthält die Änderungen des
                                                         Patentgesetzes (zu §§ 30 und 81) sowie die Einfügung
   ist nicht nennenswert.
                                                         zweier neuer Paragraphen, nämlich eines § 16a und
2. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preis-      eines § 49a.
   niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
   sind nicht zu erwarten. Die Kostenbelastung für die
   Wirtschaft durch die in Artikel 5 vorgesehenen        Zu Nummer 1    —   Einfügung eines neuen § 16a
   Gebühren ist gering und wird neben den Kosten für
   die Erlangung und Aufrechterhaltung des Patents,      § 16 a stellt die materiell-rechtliche Grundregel über
   vor allem aber neben den Kosten für die Entwick-      die Möglichkeit der Erlangung eines ergänzenden
   lung eines neuen Arzneimittels, die nach Angaben      Schutzzertifikats für ein — mit Wirkung für die Bun-
   der pharmazeutischen Indust ri e durchschnittlich     desrepublik Deutschland erteiltes — Patent auf und
   250 Mio. DM be tragen, keinesfalls ins Gewicht        erklärt hierfür die meisten Vorschriften des Patentge-
   fallen. Die Industrie wird im übrigen von der         setzes für entsprechend anwendbar.
   Möglichkeit des ergänzenden Schutzes nur bei
   Produkten Gebrauch machen, die wi rtschaftlich        1. Absatz 1 Satz 1 des neu eingefügten § 16a PatG
   erfolgreich sind.                                        beschränkt sich nicht darauf, die durch die Verord-
                                       

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 57.046 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/3630, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.447–89.493 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert a7866ad0e453ed45….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP