Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 12/3630 · S. 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
sche Patentamt, die im übrigen nicht durch das
Gesetz, sondern durch die EG-Verordnung mit der
Schaffung des zusätzlichen Schutzes bewirkt wird, Artikel 1 des Entwurfs enthält die Änderungen des
Patentgesetzes (zu §§ 30 und 81) sowie die Einfügung
ist nicht nennenswert.
zweier neuer Paragraphen, nämlich eines § 16a und
2. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preis- eines § 49a.
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten. Die Kostenbelastung für die
Wirtschaft durch die in Artikel 5 vorgesehenen Zu Nummer 1 — Einfügung eines neuen § 16a
Gebühren ist gering und wird neben den Kosten für
die Erlangung und Aufrechterhaltung des Patents, § 16 a stellt die materiell-rechtliche Grundregel über
vor allem aber neben den Kosten für die Entwick- die Möglichkeit der Erlangung eines ergänzenden
lung eines neuen Arzneimittels, die nach Angaben Schutzzertifikats für ein — mit Wirkung für die Bun-
der pharmazeutischen Indust ri e durchschnittlich desrepublik Deutschland erteiltes — Patent auf und
250 Mio. DM be tragen, keinesfalls ins Gewicht erklärt hierfür die meisten Vorschriften des Patentge-
fallen. Die Industrie wird im übrigen von der setzes für entsprechend anwendbar.
Möglichkeit des ergänzenden Schutzes nur bei
Produkten Gebrauch machen, die wi rtschaftlich 1. Absatz 1 Satz 1 des neu eingefügten § 16a PatG
erfolgreich sind. beschränkt sich nicht darauf, die durch die Verord-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 57.046 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/3630, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.447–89.493 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert a7866ad0e453ed45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP