§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
Stand: 24.07.2026
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.05.2024 – 4 A 2508/22Zitiert von 10
- BGH, 20.04.2017 – III ZR 470/16Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen Genehmigungsfiktion; Hinweispflicht der Gaststättenbehörde bezüglich des Eintritts der Genehmigungsfiktion; Voraussetzung des Einwands rechtmäßigen AlternativverhaltensZitiert von 29
- VG Köln, 09.12.2022 – 1 L 1643/22
- OLG Stuttgart, 17.08.2016 – 4 U 158/14
- OVG NRW, 29.04.2022 – 4 B 996/21Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 18.05.2021 – 3 L 59/21Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.03.2025 – 4 B 1117/23Zitiert von 1
- VGH Bayern, 13.03.2025 – 22 ZB 24.801Zitiert von 1
- VGH Bayern, 13.03.2025 – 22 ZB 24.797Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6a GewO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/6a#abs-1 (1) Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt. Satz 1 gilt nicht für Verfahren nach § 31 Absatz 1 und § 34a Absatz 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/6a#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für Verfahren nach § 33a Absatz 1 und § 69 Absatz 1 und für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.