Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 42a Genehmigungsfiktion
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/42a#abs-1 (1) Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/42a#abs-2 (2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/42a#abs-3 (3) Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach § 41 Absatz 1 hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.
Abschnitt 2
Bestandskraft des Verwaltungsaktes
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 42a VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 22.10.2014 – 6 L 2238/14Zitiert von 4
- OVG NRW, 24.05.2024 – 4 A 2508/22Zitiert von 11
- OVG NRW, 28.05.2019 – 4 B 672/18Zitiert von 14
- OVG NRW, 24.03.2025 – 4 B 1117/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.10.2024 – 12 L 1491/24
- VG Arnsberg, 12.09.2022 – 8 K 2989/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 16.12.2021 – 8 L 1001/21Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 03.09.2021 – 15 K 12450/17
- VG Düsseldorf, 03.09.2021 – 15 K 7710/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42a VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.