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Artikel 1 · BT-Drs. 16/12784 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die Neuregelungen angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Zu Absatz 1
Mit dem neuen § 4 Absatz 1 wird Artikel 16 der Richtlinie
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnen-
markt (ABl. L 376, S. 36) – Dienstleistungsrichtlinie – um-
gesetzt.
Nach Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie dürfen Geneh-
migungen und sonstige Anforderungen an Dienstleistungs-
erbringer, die von einer Niederlassung in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union aus im Geltungsbe-
reich dieses Gesetzes tätig sind, nur dann aufrechterhalten
werden, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung,
der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit
oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden kann.
Eine Rechtfertigung beispielsweise aus Gründen des Ver-
braucherschutzes ist daher nicht möglich. Für die Gewerbe-
anzeige und weitere Anforderungen der Gewerbeordnung
sowie für die meisten der in der Gewerbeordnung geregel-
ten Erlaubnisse, soweit diese der Dienstleistungsrichtlinie
unterfallen, ist eine Rechtfertigung anhand der genannten
vier Rechtfertigungsgründe nicht möglich. Hierbei ist zu
beachten, dass die Begriffe der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit gemeinschaftsrechtlich zu definieren sind. Sie
sind nicht deckungsgleich mit dem Begriff des deutschen
Polizei- und Ordnungsrechts. Nach der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs wird u. a. verlangt, dass ein
Grundinteresse der Gesellschaft berührt ist (es reicht insbe-
sondere kein rein wirtschaftliches Interesse). Es muss eine
spezifische Prüfung des Einzelfalls erfolgen unter Beach-
tung des europarechtlichen Grundsatzes der Freizügigkeit.
Generalpräventive Rege

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.463 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12784, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.527–82.990 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 3f5e35d24e1f1c39….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP