Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12784 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die Neuregelungen angepasst. Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Absatz 1 Mit dem neuen § 4 Absatz 1 wird Artikel 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnen- markt (ABl. L 376, S. 36) – Dienstleistungsrichtlinie – um- gesetzt. Nach Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie dürfen Geneh- migungen und sonstige Anforderungen an Dienstleistungs- erbringer, die von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aus im Geltungsbe- reich dieses Gesetzes tätig sind, nur dann aufrechterhalten werden, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden kann. Eine Rechtfertigung beispielsweise aus Gründen des Ver- braucherschutzes ist daher nicht möglich. Für die Gewerbe- anzeige und weitere Anforderungen der Gewerbeordnung sowie für die meisten der in der Gewerbeordnung geregel- ten Erlaubnisse, soweit diese der Dienstleistungsrichtlinie unterfallen, ist eine Rechtfertigung anhand der genannten vier Rechtfertigungsgründe nicht möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Begriffe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gemeinschaftsrechtlich zu definieren sind. Sie sind nicht deckungsgleich mit dem Begriff des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird u. a. verlangt, dass ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt ist (es reicht insbe- sondere kein rein wirtschaftliches Interesse). Es muss eine spezifische Prüfung des Einzelfalls erfolgen unter Beach- tung des europarechtlichen Grundsatzes der Freizügigkeit. Generalpräventive Rege
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.463 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/12784, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.527–82.990 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 3f5e35d24e1f1c39….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP