§ 31 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 93
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 22.07.2024 – 3 L 1758/24
- BGH, 20.04.2017 – III ZR 470/16Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen Genehmigungsfiktion; Hinweispflicht der Gaststättenbehörde bezüglich des Eintritts der Genehmigungsfiktion; Voraussetzung des Einwands rechtmäßigen AlternativverhaltensZitiert von 29
- VG Freiburg, 23.09.2016 – 4 K 2257/15Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 21.09.2023 – 4 MB 27/23Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 11.10.2024 – 3 L 2843/24
- VG Düsseldorf, 15.01.2024 – 3 L 3139/23Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Regensburg, 01.09.2025 – RN 5 S 25.1289
- VG Köln, 20.05.2025 – 1 L 481/25Zitiert von 1
- VG Köln, 20.05.2025 – 1 L 479/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 GastG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Gewerbebetriebe finden die Vorschriften der Gewerbeordnung soweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetz besondere Bestimmungen getroffen worden sind; die Vorschriften über den Arbeitsschutz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.