Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/6051 · S. 43
Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen infolge der Einfügung des neuen § 34f für Finanzanlagenvermittler sowie des neuen § 34g als Verordnungsermächtigung. Zu Nummer 2 und 3 (§§ 4 und 6a) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen (Anpas- sung der Verweisungen). Zu Nummer 4 (§ 11a) Das von den Industrie- und Handelskammern als Register- behörde geführte zentrale Vermittlerregister soll erweitert werden und künftig neben Versicherungsvermittlern und -be- ratern auch Finanzanlagenvermittler umfassen. Dazu ist der bisher auf Versicherungsvermittler zugeschnittene Wortlaut des § 11a entsprechend zu ergänzen. Es ist sinnvoll, das bereits bestehende Vermittlerregister für den Finanzanlagenbereich zu erweitern, da so die bereits be- stehende Struktur genutzt werden kann und parallel dazu keine neuen Strukturen aufgebaut werden müssen. Zudem ist eine Reihe von Versicherungsvermittlern auch im Be- reich der Finanzanlagenberatung und -vermittlung tätig, so dass ein einheitliches Vermittlerregister auch zu mehr Transparenz führt. Zu Nummer 5 und 6 (§§ 13b und 29) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen (Anpas- sung der Verweisungen). Zu Nummer 7 (§ 34c) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Herauslösung der Finanzvermittler aus dem Anwendungsbereich des § 34c, die separat in dem neuen § 34f geregelt werden. Darüber hinaus wird § 34c Absatz 5 Nummer 1 gestrichen, wonach Betreuungsunternehmen im Sinne des § 37 Absatz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des § 22c Absatz 2 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. Die Ausnahme ist mit Ablauf des 31. Dezember 1993 gegenstandslos geworden, da die betroffenen Unternehmen spätestens zu diesem Zeit- punkt ihre
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.284 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6051, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.992–211.276 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert a5f5fec91f7ab556….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP