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Artikel 5 · BT-Drs. 17/6051 · S. 43

Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Folgeänderungen infolge der Einfügung
des neuen § 34f für Finanzanlagenvermittler sowie des
neuen § 34g als Verordnungsermächtigung.
Zu Nummer 2 und 3 (§§ 4 und 6a)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen (Anpas-
sung der Verweisungen).
Zu Nummer 4 (§ 11a)
Das von den Industrie- und Handelskammern als Register-
behörde geführte zentrale Vermittlerregister soll erweitert
werden und künftig neben Versicherungsvermittlern und -be-
ratern auch Finanzanlagenvermittler umfassen. Dazu ist der
bisher auf Versicherungsvermittler zugeschnittene Wortlaut
des § 11a entsprechend zu ergänzen.
Es ist sinnvoll, das bereits bestehende Vermittlerregister für
den Finanzanlagenbereich zu erweitern, da so die bereits be-
stehende Struktur genutzt werden kann und parallel dazu
keine neuen Strukturen aufgebaut werden müssen. Zudem
ist eine Reihe von Versicherungsvermittlern auch im Be-
reich der Finanzanlagenberatung und -vermittlung tätig, so
dass ein einheitliches Vermittlerregister auch zu mehr
Transparenz führt.
Zu Nummer 5 und 6 (§§ 13b und 29)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen (Anpas-
sung der Verweisungen).
Zu Nummer 7 (§ 34c)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Herauslösung der
Finanzvermittler aus dem Anwendungsbereich des § 34c,
die separat in dem neuen § 34f geregelt werden.
Darüber hinaus wird § 34c Absatz 5 Nummer 1 gestrichen,
wonach Betreuungsunternehmen im Sinne des § 37
Absatz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des § 22c
Absatz 2 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland von
der Erlaubnispflicht freigestellt sind. Die Ausnahme ist mit
Ablauf des 31. Dezember 1993 gegenstandslos geworden,
da die betroffenen Unternehmen spätestens zu diesem Zeit-
punkt ihre

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.284 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6051, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.992–211.276 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert a5f5fec91f7ab556….

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