§ 4 Versagungsgründe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GastG/4#abs-1 (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Die Erlaubnis kann entgegen Satz 1 Nr. 2a erteilt werden, wenn eine barrierefreie Gestaltung der Räume nicht möglich ist oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen erreicht werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GastG/4#abs-2 (2) Wird bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen nach Erteilung der Erlaubnis eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GastG/4#abs-3 (3) Die Landesregierungen können zur Durchführung des Absatzes 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung die Mindestanforderungen bestimmen, die an die Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Einteilung der Räume im Hinblick auf die jeweilige Betriebsart und Art der zugelassenen Getränke oder Speisen zu stellen sind. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Wird zitiert von 238 Entscheidungen zu § 4 GastG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 22.01.2016 – 4 K 169.15
- VG Stuttgart, 22.07.2005 – 10 K 3330/04Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.05.2018 – 4 A 2588/14Teilweise Aufhebung einer Gaststättenerlaubnis für einen Biergarten hinsichtlich des Betriebs nach 22:00 Uhr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BVerwG, 06.11.2002 – 6 C 16.02Zitiert von 22
- OLG Stuttgart, 17.08.2016 – 4 U 158/14
- VG Regensburg, 15.04.2024 – RO 5 K 21.1349Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 8 B 377/26Begrenzung der immissionsschutzrechtlichen Regelungsbefugnis nach § 24 BImSchG durch gaststättenrechtliche Erlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 04.09.2026 – 4 E 683/23Androhung von Zwangsgeld gegen eine Behörde bei mangelhafter Erfüllung einer gerichtlich auferlegten Neubescheidungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 03.08.2026 – 4 A 2868/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 GastG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.