Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FinO-LfM – · GV. NRW. S. 313
Satzung über das Finanzwesen der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
56 Normen · ausgefertigt 23.01.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Grundsatz
- § 2 Bedeutung des Haushaltsplans
- § 3 Wirkungen des Haushaltsplans
- § 4 Gliederung des Haushaltsplans
- § 5 Inhalt des HaushaltsplansVollständigkeitsgebot, Verrechnungsverbot
- § 6 Anlagen des Haushaltsplans
- § 7 Vorbericht
- § 8 Stellenplan
- § 9 Investitionsplan
- § 10 Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans und der mittelfristigen Finanzplanung
- § 10a Verfahren bei der Beratung vonHaushaltsplan, Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- § 11 Nachtragshaushaltsplan
- § 12 Allgemeine Grundsätze
- § 13 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (Investitionen)
- § 14 Verfügungsmittel, Verstärkungsmittel
- § 15 Kalkulatorische Erträge und Aufwendungen
- § 16 Kredit
- § 17 Grundsatz der Gesamtdeckung
- § 18 Zweckbindung von Erträgen und EinnahmenVerwendung von Mehrerträgen und Mehreinnahmen
- § 19 Deckungsfähigkeit
- § 20 Übertragbarkeit
- § 21 Sperrvermerke, Wegfall- und Umwandlungsvermerke
- § 22 Bildung von Rücklagen
- § 23 Anlegen von Rücklagen
- § 24 Ausgleich des Ertrags- und Aufwandsplans
- § 25 Ausgleich des Finanzplans
- § 26 Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
- § 26a Zuwendungen
- § 27 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben
- § 28 Verpflichtungsermächtigungen
- § 29 Überplanmäßiger Stellenbedarf
- § 30 Sachliche und zeitliche Bindung
- § 31 Deckungsfähigkeit, Verstärkungsmittel
- § 32 Übertragbarkeit
- § 33 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (Investitionen)
- § 34 Vorleistungen
- § 35 Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
- § 36 Veräußerung von Vermögensgegenständen
- § 37 Gliederung und Inhalt des Jahresabschlusses, Vorlagefrist
- § 38 Gliederung und Inhalt der Haushaltsrechnung
- § 39 Gliederung und Inhalt der Vermögensrechnung
- § 40 Vollständigkeitsgebot, Verrechnungsverbot
- § 41 Anlagevermögen
- § 42 Umlaufvermögen
- § 43 Rechnungsabgrenzungsposten
- § 44 Anstaltskapital, Haushaltsreste, Ergebnis der Vermögensrechnung
- § 45 Rückstellungen
- § 46 Verbindlichkeiten
- § 47 Allgemeine Grundsätze der Bewertung, Bewertungsmaßstäbe
- § 48 Inhalt des Geschäftsberichts
- § 49 Bedeutung und Inhalt der mittelfristigen Finanzplanung
- § 50 Zahlungsverkehr, Buchführung
- § 51 Kostenrechnung
- § 52 Abweichungen
- § 53 Aufgabenstellung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
- § 54 In-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.04.2017
GV. NRW. S. 593
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).