Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO-LfM –§ 7 Vorbericht
Stand: 26.08.2026
Der Vorbericht hat einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres, insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Haushaltsjahr, zu vermitteln.