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FinO-LfM –

§ 53 Aufgabenstellung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Haushalts- und Finanzausschuss bereitet im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere die Feststellung des Haushaltsplans und die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Medienkommission vor. Er begleitet im Übrigen beratend die Haushalts- und Wirtschaftsführung durch die Direktorin oder den Direktor.

§ 52 § 54