Gesetze / EuGüVO · CELEX 02016R1103-20160708
Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands
70 Normen · 33 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Zuständigkeit für Fragen des ehelichen Güterstands innerhalb der Mitgliedstaaten
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten
- Art 5 Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder Ungültigerklärung einer Ehe
- Art 6 Zuständigkeit in anderen Fällen
- Art 7 Gerichtsstandsvereinbarung
- Art 8 Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung
- Art 9 Alternative Zuständigkeit
- Art 10 Subsidiäre Zuständigkeit
- Art 11 Notzuständigkeit (forum necessitatis)
- Art 12 Widerklagen
- Art 13 Beschränkung des Verfahrens
- Art 14 Anrufung eines Gerichts
- Art 15 Prüfung der Zuständigkeit
- Art 16 Prüfung der Zulässigkeit
- Art 17 Rechtshängigkeit
- Art 18 Im Zusammenhang stehende Verfahren
- Art 19 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 20 Universelle Anwendung
- Art 21 Einheit des anzuwendenden Rechts
- Art 22 Rechtswahl
- Art 23 Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung
- Art 24 Einigung und materielle Wirksamkeit
- Art 25 Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand
- Art 26 Mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendendes Recht
- Art 27 Reichweite des anzuwendenden Rechts
- Art 28 Wirkungen gegenüber Dritten
- Art 29 Anpassung dinglicher Rechte
- Art 30 Eingriffsnormen
- Art 31 Öffentliche Ordnung (ordre public)
- Art 32 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art 33 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — interlokale Kollisionsvorschriften
- Art 34 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — interpersonale Kollisionsvorschriften
- Art 35 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
- Art 36 Anerkennung
- Art 37 Gründe für die Nichtanerkennung
- Art 38 Grundrechte
- Art 39 Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats
- Art 40 Ausschluss der Nachprüfung in der Sache
- Art 41 Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Art 42 Vollstreckbarkeit
- Art 43 Bestimmung des Wohnsitzes
- Art 44 Örtlich zuständiges Gericht
- Art 45 Verfahren
- Art 46 Nichtvorlage der Bescheinigung
- Art 47 Vollstreckbarerklärung
- Art 48 Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art 49 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art 50 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Art 51 Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Art 52 Aussetzung des Verfahrens
- Art 53 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 54 Teilvollstreckbarkeit
- Art 55 Prozesskostenhilfe
- Art 56 Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
- Art 57 Keine Stempelabgaben oder Gebühren
- Art 58 Annahme öffentlicher Urkunden
- Art 59 Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden
- Art 60 Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche
- Art 61 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Art 62 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
- Art 63 Informationen für die Öffentlichkeit
- Art 64 Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren
- Art 65 Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen
- Art 66 Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formblätter nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60
- Art 67 Ausschussverfahren
- Art 68 Überprüfungsklausel
- Art 69 Übergangsbestimmungen
- Art 70 Inkrafttreten