Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG§ 3 Erwerb von Todes wegen
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErbStG%201974/3#abs-1 (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErbStG%201974/3#abs-2 (2) Als vom Erblasser zugewendet gilt auch
Wird zitiert von 296 Entscheidungen zu § 3 ErbStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 11.12.2024 – II R 50/22Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung
- BFH, 25.10.1995 – II R 20/92Zitiert von 2
- FG Düsseldorf, 20.02.2008 – 4 K 4781/06 Erb
- BFH, 04.07.2012 – II R 38/10Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) - Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung seit 6. Juli 1959 nicht mehr anwendbar - Keine Bindung an Beurteilung nach ausländischem Recht - Gewöhnlicher Aufenthalt bei sog. Grenzgänger - Betriebsstätte bei Betriebsaufspaltung - Unzulässigkeit einer Anordnung der Nichtfestsetzung gesetzlich entstandener Steuern durch bloße Verwaltungserlasse - Selbstbindung der VerwaltungZitiert von 23
- BFH, 20.05.1981 – II R 11/81Zitiert von 9
- FG Münster, 20.02.2014 – 8 K 1727/11 GrE
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 14.07.2026 – 4 K 2305/24 ErbErsatzerbschaftsteuer: Kein Abzug der eigenen Steuer von ihrer Bemessungsgrundlage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 17.06.2026 – II R 25/23Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber
- BFH, 17.06.2026 – II R 27/23(Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Begriff des Grundstücks)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ErbStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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23.06.2017 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 1682)
BGBl. 2017 I S. 1682
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24.12.2008 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I 3018)
BGBl. 2008 I S. 3018
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24.03.1999 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I 402)
BGBl. 1999 I S. 402
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.