Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2303#abs-1 (1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2303#abs-2 (2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 322 Entscheidungen zu § 2303 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 21.08.2006 – 15 W 23/06
- LSG NRW, 24.11.2008 – L 20 AS 92/07
- BVerfG, 19.04.2005 – 1 BvR 1644/00Zur grundrechtlichen Gewährleistung des Pflichtteilsrechts der Kinder des Erblassers; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Entziehung des Pflichtteils gemäß § 2333 Nr. 1 BGBZitiert von 18
- BGH, 27.06.2012 – IV ZR 239/10Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings: Begriff des HinterlassenenZitiert von 6
- BGH, 13.04.2011 – IV ZR 204/09Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings bei Enterbung des näheren Abkömmlings; Pflichtteilsberechtigung des entfernteren AbkömmlingsZitiert von 3
- BFH, 07.12.2016 – II R 21/14Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs - Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch - Besteuerung mehrerer Erwerbe in einem BescheidZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 27.07.2026 – 7 O 87/26Pflichtteilsrecht: Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs erst durch Überlassung eines den fachlichen Anforderungen genügenden Gutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Stuttgart, 22.07.2026 – 7 O 124/26Dinglicher Arrest: Zurückweisung des Antrags zur Sicherung von Pflichtteilsansprüchen mangels Glaubhaftmachung von Arrestgrund und Arrestanspruch Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 14.07.2026 – 10 W 8/26Höferecht: Widerruf einer formlos bindenden Hoferbenbestimmung bei Wegfall der Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2303 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.