Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 34 · BT-Drs. 19/22850 · S. 183
Zu Artikel 34 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 34 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Artikel 34 Absatz 1 bestimmt, dass das vorliegende Änderungsgesetz grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Zu Absatz 2 Zur Ergänzung des Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten König- reichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020 werden die Steuerver- günstigungsvorschriften der §§ 5 und 6 des Grunderwerbsteuergesetzes in Artikel 27 rückwirkend zum 1. Februar 2020 angepasst. Die Rückwirkung ist erforderlich, damit keine unzutreffende Besteuerung erfolgt. Zu Absatz 3 Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes in Artikel 2 und die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Artikel 9 treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Drucksache 19/22850 – 184 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Regelung des § 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 – neu – EStG tritt wegen der Vorlaufzeit zur technischen Umsetzung, die allen an dem Verfahren betroffenen Stellen einzuräumen ist, ebenfalls am 1. Januar 2021 in Kraft. Durch den Inkrafttretenszeitpunkt wird sichergestellt, dass für Meldungen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 das Merkmal aufzunehmen ist. Berichtigungsmeldungen für frühere Veranlagungszeiträume, die nach dem 1. Ja- nuar 2022 übermittelt werden, müssen das Merkmal dagegen nicht aufnehmen. Die Einfügung des § 18 Absatz 4f und 4g UStG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten Zu Absatz 4 Die Änderungen der §§ 18i, 18j, 18k und 27 Absatz 31 – neu – UStG sowie des § 5 Nummer 21, 40 und 41 FVG (Artikel 10 und 15) treten am 1. April 2021 in Kraft, weil die Anzeigen zu den besonderen Besteuerungsverfahren ab diesem Tag EU-weit zulässig sind. Zu Absatz 5 Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Artikel 11
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 61.774 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 693.437–755.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP