Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2147 Beschwerter
Stand: 10.06.2019
Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert.
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Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2006 – 9 K 23/05Zitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 – 5 U 8/23Zitiert von 5
- OLG Saarbrücken, 27.10.2005 – 8 U 626/04-171
- BFH, 11.12.2024 – II R 50/22Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung
- BFH, 04.05.2011 – II R 34/09Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden ErbprätendentenZitiert von 8
- OLG Hamm, 07.03.2017 – 10 U 5/16Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.09.2025 – IX ZA 18/24Anfechtung eines Vermächtnisses im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
- FG Münster, 18.12.2024 – 9 K 2015/21 Kap
- OLG Hamm, 12.12.2024 – 10 W 7/24Erbrecht: Wirksamkeit einer Vermächtnisanordnung unter der Bedingung des Nachweises des Güterstands der Gütertrennung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
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