§ 95 Begriff des Betriebsvermögens
Stand: 07.07.2021
Wird zitiert von 91
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 17.02.1993 – II R 25/90Zitiert von 3
- FG Münster, 29.11.2018 – 3 K 3014/16 Erb
- BFH, 15.03.2000 – II R 15/98Zitiert von 25
- BFH, 28.02.1996 – II R 92/93Zitiert von 3
- BFH, 05.05.2010 – II R 16/08(Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine Gesellschafter-Witwe - Sondervergütungen einer Personengesellschaft - Zuordnung des mit Eintritt des Versorgungsfalls entstehenden Pensionsanspruchs der Witwe zum nach § 13a ErbStG begünstigten Betriebsvermögen - Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG - Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG a.F.)Zitiert von 10
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 – 17 K 17110/23
Zuletzt entschieden
- BFH, 25.03.2026 – II R 17/23Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- FG München, 08.01.2025 – 4 K 24/22Zitiert von 1
- FG Münster, 10.10.2024 – 3 K 751/22 F
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/95#abs-1 (1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht nicht als juristische Person zu behandeln sind, wenn dem Grunde nach eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 1 und Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/95#abs-2 (2) Als Gewerbebetrieb gilt unbeschadet des § 97 nicht die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/95#abs-3 (3) (weggefallen)