§ 96 Freie Berufe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- FG Köln, 18.12.2008 – 9 K 2414/08Zitiert von 1
- BFH, 02.03.2011 – II R 5/09(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)Zitiert von 32
- BFH, 17.03.2010 – II R 3/09(Anwendbarkeit des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG a.F. bei zwangsweiser Veräußerung einer Freiberufler-Einzelpraxis)Zitiert von 10
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 – 17 K 17110/23
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2023 – 2 K 1162/20
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 – 4 K 2006/20
Zuletzt entschieden
- BFH, 25.03.2026 – II R 17/23Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- FG Münster, 24.05.2023 – 3 K 383/21 FZitiert von 2
- FG München, 10.05.2023 – 4 K 1420/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.