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Artikel 14 · BT-Drs. 14/6877 · S. 34

Zu Artikel 14 (Umsatzsteuergesetz)

Zu Artikel 14 (Umsatzsteuergesetz)
Allgemeines
Schwerpunkt der Änderungen ist die Aufhebung des bishe-
rigen Abzugsverfahrens bei gleichzeitiger Einführung der
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Nach dem seit 1. Januar 1980 geltenden Abzugsverfahren
(§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 bis 58 UStDV) ist der Leistungs-
empfänger, soweit er Unternehmer oder juristische Person
des öffentlichen Rechts ist, verpflichtet, bei Werklieferun-
gen und sonstigen Leistungen im Ausland ansässiger Unter-
nehmer sowie bei bestimmten Inlandslieferungen – von si-
cherungsübereigneten Gegenständen und von Grundstücken
im Zwangsversteigerungsverfahren – von der Gegenleis-
tung die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzu-
führen. Dieses Verfahren hat in der Vergangenheit zu An-
wendungsproblemen geführt.
Neben Kritik des Bundesrechnungshofs, der zum Teil Rech-
nung getragen werden konnte, begegnet das derzeitige Ab-
zugsverfahren auch gemeinschaftsrechtlichen Bedenken:
– Artikel 21 Nr. 1 Buchstabe b der 6. EG-Richtlinie sieht
vor, dass bei den sog. Katalogleistungen des Artikel 9
Abs. 2 Buchstabe e der 6. EG-Richtlinie (= § 3a Abs. 4
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/6877
UStG) und bei Leistungen i. S. von Artikel 28b Teile C
bis F der 6. EG-Richtlinie (innergemeinschaftliche Gü-
terbeförderungen und selbständige Nebenleistungen
hierzu, Vermittlungsleistungen, Arbeiten an beweglichen
körperlichen Gegenständen) regelmäßig der Leistungs-
empfänger Steuerschuldner ist, wenn dieser Unterneh-
mer bzw. für umsatzsteuerliche Zwecke erfasst ist; die
EU-Mitgliedstaaten können den leistenden Unterneh-
mer lediglich zum Gesamtschuldner machen. Das der-
zeitige Abzugsverfahren sieht aber regelmäßig den leis-
tenden Unternehmer als Steuerschuldner und den Leis-
tungsemp

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.286 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6877, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 126.889–152.175 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bd0f9610a7f7a5b1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP