§ 109a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 109a BewG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 109a BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 25.01.2005 – II B 170/03Zitiert von 1
- BFH, 25.10.2000 – II R 58/98Zitiert von 8
- FG Hessen, 13.09.2011 – 4 K 2577/07, 4 K 3035/07Zitiert von 2
- FG Düsseldorf, 09.11.2005 – 7 K 3096/04 BB
- BFH, 26.02.2014 – II R 36/12(Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG)Zitiert von 2
- BFH, 13.12.2011 – II R 2/11Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei AnteilstauschZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 12.10.2010 – I R 99/09Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben - Abgrenzung zu Geschenken - Einheitswert des Betriebsvermögens - Bindung der Vermögensaufstellung an die Steuerbilanz - Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den FolgebescheidZitiert von 22
- BFH, 05.05.2010 – II R 16/08(Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine Gesellschafter-Witwe - Sondervergütungen einer Personengesellschaft - Zuordnung des mit Eintritt des Versorgungsfalls entstehenden Pensionsanspruchs der Witwe zum nach § 13a ErbStG begünstigten Betriebsvermögen - Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG - Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG a.F.)Zitiert von 10
- BFH, 17.05.2000 – II R 2/98Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109a BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.09.1993 Ausfertigung
§ 109a eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. September 1993 (BGBl. I 1569)
BGBl. 1993 I S. 1569
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.