Gesetze / BerlinFG 1990 · BGBl 1950, 41
Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft
45 Normen · ausgefertigt 07.03.1950 · 66 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt I · Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage
- Art I · Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer
- § 1Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
- § 1aKürzungsanspruch für Innenumsätze
- § 2
- § 3Beschränkung auf den Unternehmensbereich
- § 4Ausnahmen, Einschränkungen
- § 5Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer
- § 6Herstellung in Berlin (West)
- § 6aBerliner Wertschöpfungsquote
- § 6bBegriffe
- § 6cBerliner Vorleistungen
- § 7Bemessungsgrundlage
- § 8
- § 9Versendungs- und Beförderungsnachweis
- § 10Buchmäßiger Nachweis
- § 11Verfahren bei der Kürzung
- § 12Wegfall der Kürzungsansprüche
- § 13
- Art II · Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag
- § 13a
- § 14Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- § 14aErhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser
- § 14bErhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern
- § 14cErhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
- § 14dErhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung
- § 15Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 15aVerluste bei beschränkter Haftung
- § 15bSteuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
- § 16Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
- § 17Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
- § 18Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
- Art III · Investitionszulage
- § 19Investitionszulage für Investitionen in Berlin (West)
- § 20Verfolgung von Straftaten nach § 264 des Strafgesetzbuches
- Abschnitt II · Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen
- Art IV · Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Körperschaftsteuer
- § 21Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 22Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern
- § 23Einkünfte aus Berlin (West)
- § 24Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen
- § 25Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 26Ermäßigung der Lohnsteuer
- § 27Ermittlung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften
- Art V · Vergünstigung für Arbeitnehmer in Berlin (West)
- § 28Vergünstigung durch Zulagen
- § 29Ergänzende Vorschriften
- § 29aAnwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
- Art VI · Ermächtigungsvorschriften
- § 30
- Abschnitt III · Schlußvorschriften
- § 31Anwendungsbereich
- § 32Ermächtigung
- Abschnitt IV · Berlin-Klausel
- § 33
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 28 neueste Änderung
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 28
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.