Gesetze / Berlinförderungsgesetz 1990
BerlinFG 1990§ 33
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 16.03.1995 – V R 96/93Zitiert von 1
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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.