Gesetze / Berlinförderungsgesetz 1990
BerlinFG 1990§ 23 Einkünfte aus Berlin (West)
Stand: 10.06.2019
Einkünfte aus Berlin (West) im Sinne des § 21 sind
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 23 BerlinFG 1990 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 11.04.1990 – I R 38/85
- BFH, 05.11.1987 – IV R 153/84Zitiert von 3
- BFH, 30.04.1981 – VI R 228/77Zitiert von 6
- BFH, 14.11.1995 – VIII R 8/94Zitiert von 3
- BFH, 18.07.1990 – I R 72/86Zitiert von 4
- BFH, 29.11.2001 – IV R 39/00Berlinförderung: Einbeziehung pauschal versteuerter Aushilfskräfte in die Berechnung der Mindestarbeitnehmerzahl nach § 21 Abs. 3 BerlinFG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BFH, 20.09.1999 – III R 5/95
- BFH, 16.03.1995 – V R 96/93Zitiert von 1
- BFH, 11.01.1991 – III R 104/87Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 BerlinFG 1990 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.06.1991 Ausfertigung
§ 23 geändert und umnummeriert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I 1322)
BGBl. 1991 I S. 1322
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