Gesetze / Berlinförderungsgesetz 1990
BerlinFG 1990§ 3 Beschränkung auf den Unternehmensbereich
Stand: 10.06.2019
Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. § 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.
Änderungsverlauf
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24.06.1991 Ausfertigung
§ 3 geändert und umnummeriert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I 1322)
BGBl. 1991 I S. 1322
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