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Artikel 7 · BT-Drs. 14/5640 · S. 19
Zu Artikel 7 (Änderung der AAÜG-Erstattungsver-
Zu Artikel 7 (Änderung der AAÜG-Erstattungsver- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 1) Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Neufas- sung des § 307b SGB VI (Artikel 2 Nr. 4). Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Die vor Einführung der Pflegeversicherung verabschiedete Verord- nung konnte nur die Erstattung des vom Rentenversiche- rungsträger zu übernehmenden Anteils zur Krankenversi- cherung regeln. Dies hat ebenso für den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung zu gelten. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Neufassung des § 307b SGB VI. Die nach § 307b SGB VI durchzuführende Vergleichsberech- nung auf der Grundlage der letzten 240 Kalendermonate kann zu Rentenerhöhungen führen, die Mehraufwendungen des Rentenversicherungsträgers durch laufende Rentenzah- lungen und durch Nachzahlungen verursachen. Auch in die- sem die bisherige Rente übersteigenden Unterschiedsbetrag ist ein erstattungsfähiger Anteil enthalten, da bei der Neu- berechnung der Rente auf der Grundlage der letzten 240 Ka- lendermonate die in diesem Zeitraum erzielten Entgelt- punkte, die auf AAÜG-Entgelte entfallen, auf die Bewer- tung des gesamten Versicherungslebens durchschlagen. Zur Bestimmung des Erstattungsbetrages ist es allerdings nicht erforderlich, den auf AAÜG-Entgelte entfallenden Anteil an der neu berechneten Rente erneut zu ermitteln. Vielmehr wird für die Bestimmung des weiteren Erstattungsbetrages auf den Verhältniswert abgestellt, der bei der Berechnung der Rente nach SGB VI der Ermittlung des bisherigen Er- stattungsbetrages zugrunde gelegt worden war. Satz 2 stellt klar, dass für die Erstattung der sich aus der Rentenerhö- hung ergebenden höheren Zusatzleistungen sowie der höhe- ren Beteiligung an den Kranken- und Pflegeversicherungs- beiträgen eb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.451 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 72.446–77.897 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 5a0e3fa8d733bcf5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP