Gesetze / Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
VwRehaG§ 13 Verwaltungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/13#abs-1 (1) In dem Verfahren vor der Rehabilitierungsbehörde sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. § 65 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/13#abs-2 (2) Die Angaben des Antragstellers, die sich auf die Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme im Sinne des § 1 oder § 1a beziehen, können, wenn Beweismittel nicht vorhanden oder nicht zu beschaffen oder ohne Verschulden des Antragstellers oder desjenigen, von dem er seine Rechte herleitet, verlorengegangen sind, der Entscheidung zugrunde gelegt werden, soweit sie glaubhaft erscheinen. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann die Rehabilitierungsbehörde vom Antragsteller die Versicherung an Eides Statt gemäß § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verlangen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/13#abs-3 (3) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten bis zum Erlaß entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 13 VwRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 01.10.2018 – 3 B 20/17Ergänzung einer Rehabilitierungsbescheinigung um weitere VerfolgungsmaßnahmenZitiert von 8
- BVerwG, 19.12.2011 – 3 B 58.11Zitiert von 3
- BVerwG, 17.06.2024 – 8 B 61.23Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung wegen behaupteter Zersetzungsmaßnahmen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.02.2015 – 3 B 20.14Zitiert von 2
- BVerwG, 07.06.2011 – 3 PKH 7.10Zitiert von 1
- BVerwG, 24.09.2008 – 3 B 7.08Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VG Meiningen, 24.09.2024 – 8 K 362/23 Me
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 – 9 K 19.16
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