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Artikel 3 · BT-Drs. 19/10817 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es werden Änderungen nachvollzogen, die bei der Änderung des § 82 SGB XII, auf dessen Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 2 § 8 Absatz 3 Bezug nimmt, durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und
weiterer Vorschriften und durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz unterblieben sind. Zur Begründung wird auf
die Ausführungen in der Begründung zu Artikel 1 Nummer 5 verwiesen.

Zu Nummer 2
Durch diese Änderung unterliegen Anträge auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach § 17 Ab-
satz 1, die zum Nachweis der Verfolgteneigenschaft nach dem BerRehaG erforderlich ist, und auf Erteilung einer
vorläufigen Rehabilitierungsbescheinigung nach § 18 Absatz 1 keiner Frist mehr, nach der eine Antragstellung
nicht mehr möglich wäre. Im Hinblick auf die Ziele dieser Regelung wird auf die Ausführungen im Allgemeinen
Teil der Begründung unter II. verwiesen. Darüber hinaus werden Folgeänderungen zu dieser Entfristung vorge-
nommen. Wenn keine Frist für die Antragsstellung mehr besteht, bedarf es auch keiner Regelung im Hinblick
darauf, wann die Ausschlussfrist als gewahrt gilt.

Zu Nummer 3
Durch die Aufhebung von Satz 1 unterliegen Anträge auf Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt (Bevorzugte
berufliche Fortbildung und Umschulung) und dem Dritten Abschnitt (Ausgleichsleistungen) keiner Frist mehr,
nach der eine Antragstellung nicht mehr möglich wäre. Im Hinblick auf die Ziele dieser Regelung wird auf die
Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung unter II. verwiesen.
Drucksache 19/10817                                                        – 28 –                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Auch die bisherige Regelung in Satz 2, nach der ein Antrag auf Leistungen na

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.354 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10817, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 100.086–102.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a74071ee95800361….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP