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Artikel 2 · BT-Drs. 19/4668 · S. 40

Zu Artikel 2 (Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zuschläge wegen Kindererziehung knüpfen an das Vorlie-
gen einer Erziehung im Sinne der Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an.
Die Rehabilitierungsgesetze, speziell das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG), stellen bei der Ermitt-
lung des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs für Zeiten politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR auf Ein-
griffe in den Beruf, verfolgungsbedingten Minderverdienst und Haftzeiten ab. Für die Berücksichtigung einer
nicht erfolgten Kindererziehung im Rahmen eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs gibt es im geltenden
Recht bisher keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt. Insbesondere im Hinblick auf das Regelungsziel der Reha-
bilitierungsgesetze erscheint dieses Ergebnis unbefriedigend. Die Rechtsänderung ermöglicht den Ausgleich von
rentenrechtlichen Nachteilen, wenn Kinder wegen einer aus rechtsstaatswidrigen Gründen zu Unrecht erlittenen
Haft in der ehemaligen DDR nicht erzogen werden konnten. Sie bewirkt, dass Kindererziehung bei der Ermittlung
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/4668
des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs auch dann berücksichtigt wird, wenn sie infolge einer rechtsstaatswid-
rigen Haft tatsächlich nicht ausgeübt werden konnte.
Absatz 1 Satz 2 stellt sicher, dass dies auch dann gilt, wenn eine andere Person bereits nach dem SGB VI begüns-
tigt ist oder künftig zu begünstigen sein wird, weil ihr für dasselbe Kind zum Beispiel eine Kindererziehungszeit
angerechnet wurde oder anzurechnen ist oder für sie ein Zuschlag nach § 307d SGB VI berücksichtigt wurde oder
zu berücksichtigen ist. Satz 3 stellt – in umgekehrter Richtung – sicher, das

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.806 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4668, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.690–131.496 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9d91fd81af2fcb8e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP