Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 3 Verfolgte Schüler
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Wer in dem in § 1 Abs. 1 genannten Zeitraum infolge einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
hat Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt. Die Regelung über Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten in § 12 Abs. 2 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.
Änderungsverlauf
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22.11.2019 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1752)
BGBl. 2019 I S. 1752
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
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27.07.2001 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1939)
BGBl. 2001 I S. 1939
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