Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgNRG · GVBl.I/96, [Nr. 17] S.226

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

63 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.1996 · 14 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Grundsatz
  2. § 2 Nachbar, Erbbauberechtigter
  3. § 3 Anwendungsbereich
  4. § 4 Verjährung
  5. § 5 Begriff der Nachbarwand
  6. § 6 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand
  7. § 7 Anbau an die Nachbarwand
  8. § 8 Anzeige des Anbaus
  9. § 9 Vergütung im Fall des Anbaus
  10. § 10 Unterhaltung der Nachbarwand
  11. § 11 Abriß eines der Bauwerke
  12. § 12 Nichtbenutzen der Nachbarwand
  13. § 13 Beseitigen der Nachbarwand
  14. § 14 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand
  15. § 15 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung
  16. § 16 Begriff
  17. § 17 Errichten einer Grenzwand
  18. § 18 Errichten einer zweiten Grenzwand
  19. § 19 Einseitige Grenzwand
  20. § 19a Überbau durch Wärmedämmung
  21. § 20 Inhalt und Umfang
  22. § 21 Ausnahmen
  23. § 22 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
  24. § 23 Inhalt und Umfang
  25. § 24 Nutzungsentschädigung
  26. § 25
  27. § 26 Bodenerhöhungen
  28. § 27 Aufschichtungen und sonstige Anlagen
  29. § 28 Einfriedungspflicht
  30. § 29 Anzeigepflicht
  31. § 30 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht
  32. § 31 Einfriedungspflicht des Störers
  33. § 32 Beschaffenheit
  34. § 33 Standort
  35. § 34 Kosten der Errichtung
  36. § 35 Benutzung und Kosten der Unterhaltung
  37. § 36 Grenzabstände für Wald
  38. § 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
  39. § 38 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften
  40. § 39 Beseitigungsanspruch
  41. § 40 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
  42. § 41 Ersatzanpflanzungen
  43. § 42 Nachträgliche Grenzänderungen
  44. § 43 Wild wachsende Pflanzen
  45. § 44 Leitungen in Privatgrundstücken
  46. § 45 Unterhaltung
  47. § 46 Schadensersatz und Anzeigepflicht
  48. § 47 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
  49. § 48 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
  50. § 49 Leitungen in öffentlichen Straßen
  51. § 50 Entschädigung
  52. § 51 Anschluß an Fernheizungen
  53. § 52 Niederschlagswasser
  54. § 53 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
  55. § 54 Abwässer
  56. § 55 Abfluß und Zufluß
  57. § 56 Wiederherstellung des früheren Zustands
  58. § 57 Schadensersatz
  59. § 58 Anzeigepflicht
  60. § 59 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
  61. § 60 Veränderung des Grundwasserspiegels
  62. § 61 Übergangsvorschriften
  63. § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    03.06.2014 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juni 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 22])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    30.11.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.11.2007, Artikel 1

    § 4 geändert

    GVBl. I 2007, Nr. 15, S. 193

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).