Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgNRG · GVBl.I/96, [Nr. 17] S.226
Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)
63 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.1996 · 14 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Grundsatz
- § 2 Nachbar, Erbbauberechtigter
- § 3 Anwendungsbereich
- § 4 Verjährung
- § 5 Begriff der Nachbarwand
- § 6 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand
- § 7 Anbau an die Nachbarwand
- § 8 Anzeige des Anbaus
- § 9 Vergütung im Fall des Anbaus
- § 10 Unterhaltung der Nachbarwand
- § 11 Abriß eines der Bauwerke
- § 12 Nichtbenutzen der Nachbarwand
- § 13 Beseitigen der Nachbarwand
- § 14 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand
- § 15 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung
- § 16 Begriff
- § 17 Errichten einer Grenzwand
- § 18 Errichten einer zweiten Grenzwand
- § 19 Einseitige Grenzwand
- § 19a Überbau durch Wärmedämmung
- § 20 Inhalt und Umfang
- § 21 Ausnahmen
- § 22 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- § 23 Inhalt und Umfang
- § 24 Nutzungsentschädigung
- § 25
- § 26 Bodenerhöhungen
- § 27 Aufschichtungen und sonstige Anlagen
- § 28 Einfriedungspflicht
- § 29 Anzeigepflicht
- § 30 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht
- § 31 Einfriedungspflicht des Störers
- § 32 Beschaffenheit
- § 33 Standort
- § 34 Kosten der Errichtung
- § 35 Benutzung und Kosten der Unterhaltung
- § 36 Grenzabstände für Wald
- § 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
- § 38 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften
- § 39 Beseitigungsanspruch
- § 40 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- § 41 Ersatzanpflanzungen
- § 42 Nachträgliche Grenzänderungen
- § 43 Wild wachsende Pflanzen
- § 44 Leitungen in Privatgrundstücken
- § 45 Unterhaltung
- § 46 Schadensersatz und Anzeigepflicht
- § 47 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
- § 48 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
- § 49 Leitungen in öffentlichen Straßen
- § 50 Entschädigung
- § 51 Anschluß an Fernheizungen
- § 52 Niederschlagswasser
- § 53 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
- § 54 Abwässer
- § 55 Abfluß und Zufluß
- § 56 Wiederherstellung des früheren Zustands
- § 57 Schadensersatz
- § 58 Anzeigepflicht
- § 59 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
- § 60 Veränderung des Grundwasserspiegels
- § 61 Übergangsvorschriften
- § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
03.06.2014 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juni 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 22])
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Historischer Änderungsnachweis
30.11.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.11.2007, Artikel 1
§ 4 geändert
GVBl. I 2007, Nr. 15, S. 193
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).