Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
BbgNRG§ 42 Nachträgliche Grenzänderungen
Stand: 01.08.2026
Die Rechtmäßigkeit des Abstandes wird durch
nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 41 gilt
entsprechend.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
BbgNRGStand: 01.08.2026
Die Rechtmäßigkeit des Abstandes wird durch
nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 41 gilt
entsprechend.