Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
BbgNRG§ 16 Begriff
Stand: 01.08.2026
Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum
Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
BbgNRGStand: 01.08.2026
Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum
Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand.