Gesetze / Landesrecht Bayern / BayGaV · GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
25 Normen · Ausgangsfassung vom 05.04.2005 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Zuständigkeit | 1 |
| § 9 — Geschäftsstelle | 1 |
| § 10 — Führung der Kaufpreissammlung | 1 |
| § 11 — Auskünfte aus der Kaufpreissammlung | 1 |
| § 15 — Gebühren und Auslagen für Gutachten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Zusammensetzung
- § 3 Berufung der Gutachter
- § 4 Verpflichtung der ehrenamtlichen Gutachter
- § 5 Abberufung von Gutachtern
- § 6 Besetzung im Einzelfall, Beschlussfassung
- § 7 Entschädigung der Gutachter
- § 8 Aufgaben des Vorsitzenden
- § 9 Geschäftsstelle
- § 10 Führung der Kaufpreissammlung
- § 11 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- § 12 Bodenrichtwerte
- § 13 Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
- § 14 Erstattung von Gutachten
- § 15 Gebühren und Auslagen für Gutachten
- § 16 Oberer Gutachterausschuss
- § 17 Zusammensetzung
- § 18 Berufung und Abberufung der Gutachter
- § 19 Beschlussfassung
- § 20 Aufgaben
- § 21 Entschädigung der Gutachter
- § 22 Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses
- § 23 Anwendung der Vorschriften über Gutachterausschüsse
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
24.05.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.