Gesetze / Landesrecht Bayern / BayGaV · GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B

Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

25 Normen · Ausgangsfassung vom 05.04.2005 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeit
  3. § 2 Zusammensetzung
  4. § 3 Berufung der Gutachter
  5. § 4 Verpflichtung der ehrenamtlichen Gutachter
  6. § 5 Abberufung von Gutachtern
  7. § 6 Besetzung im Einzelfall, Beschlussfassung
  8. § 7 Entschädigung der Gutachter
  9. § 8 Aufgaben des Vorsitzenden
  10. § 9 Geschäftsstelle
  11. § 10 Führung der Kaufpreissammlung
  12. § 11 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  13. § 12 Bodenrichtwerte
  14. § 13 Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
  15. § 14 Erstattung von Gutachten
  16. § 15 Gebühren und Auslagen für Gutachten
  17. § 16 Oberer Gutachterausschuss
  18. § 17 Zusammensetzung
  19. § 18 Berufung und Abberufung der Gutachter
  20. § 19 Beschlussfassung
  21. § 20 Aufgaben
  22. § 21 Entschädigung der Gutachter
  23. § 22 Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses
  24. § 23 Anwendung der Vorschriften über Gutachterausschüsse
  25. § 24 Übergangsvorschrift
  26. § 25 Inkrafttreten
  27. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.05.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.