Gesetze / VO (EG) Nr. 987/2009 · CELEX 02009R0987-20180101
Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
97 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Begriffsbestimmungen
- Art 2 Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern
- Art 3 Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den betroffenen Personen und den Trägern
- Art 4 Format und Verfahren des Datenaustauschs
- Art 5 Rechtswirkung der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Dokumente und Belege
- Art 6 Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen
- Art 7 Vorläufige Berechnung von Leistungen und Beiträgen
- Art 8 Verwaltungsvereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten
- Art 9 Sonstige Verfahren zwischen den Behörden und Trägern
- Art 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
- Art 11 Bestimmung des Wohnortes
- Art 12 Zusammenrechnung von Zeiten
- Art 13 Regeln für die Umrechnung von Zeiten
- Art 14 Nähere Vorschriften zu den Artikeln 12 und 13 der Grundverordnung
- Art 15 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben b und d, Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 der Grundverordnung (über die Unterrichtung der betroffenen Träger)
- Art 16 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 13 der Grundverordnung
- Art 17 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 15 der Grundverordnung
- Art 18 Verfahren zur Durchführung von Artikel 16 der Grundverordnung
- Art 19 Unterrichtung der betreffenden Personen und der Arbeitgeber
- Art 20 Zusammenarbeit zwischen den Trägern
- Art 21 Pflichten des Arbeitgebers
- Art 22 Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Art 23 Regelung bei einem oder mehreren Systemen im Wohn- oder Aufenthaltsmitgliedstaat
- Art 24 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 25 Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 26 Geplante Behandlungen
- Art 27 Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 28 Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 29 Anwendung von Artikel 28 der Grundverordnung
- Art 30 Beiträge der Rentner
- Art 31 Anwendung von Artikel 34 der Grundverordnung
- Art 32 Besondere Durchführungsvorschriften
- Art 33 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 34 Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat eintreten
- Art 35 Streitigkeiten hinsichtlich des beruflichen Charakters eines Unfalls oder einer Krankheit
- Art 36 Verfahren bei einer in mehr als einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann
- Art 37 Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung
- Art 38 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
- Art 39 Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten
- Art 40 Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten
- Art 41 Besondere Durchführungsvorschriften
- Art 42 Antrag auf Sterbegeld
- Art 43 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
- Art 44 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- Art 45 Beantragung von Leistungen
- Art 46 Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen
- Art 47 Bearbeitung der Anträge durch die beteiligten Träger
- Art 48 Mitteilung der Entscheidungen an den Antragsteller
- Art 49 Bemessung des Grades der Invalidität
- Art 50 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
- Art 51 Neuberechnung der Leistungen
- Art 52 Maßnahmen zur beschleunigten Berechnung der Rente
- Art 53 Koordinierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten
- Art 54 Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen
- Art 55 Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt
- Art 56 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
- Art 57 Vorschriften für die Anwendung der Artikel 61, 62, 64 und 65 der Grundverordnung auf von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
- Art 58 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
- Art 59 Regelungen für den Fall, in dem sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen ändern
- Art 60 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 67 und 68 der Grundverordnung
- Art 61 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 69 der Grundverordnung
- Art 62 Grundsätze
- Art 63 Bestimmung der betroffenen Mitgliedstaaten
- Art 64 Methode zur Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge und des gesamten Pauschalbetrags
- Art 65 Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten
- Art 66 Erstattungsverfahren zwischen Trägern
- Art 67 Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen
- Art 68 Verzugszinsen und Anzahlungen
- Art 69 Jahresabschlussbericht
- Art 70 Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Art 71 Gemeinsame Bestimmungen
- Art 72 Nicht geschuldete Leistungen
- Art 73 Vorläufig gezahlte Geldleistungen oder Beiträge
- Art 74 Mit dem Ausgleich verbundene Kosten
- Art 75 Begriffsbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen
- Art 76 Auskunftsverlangen
- Art 77 Zustellung
- Art 78 Beitreibungsersuchen
- Art 79 Vollstreckungstitel
- Art 80 Zahlungsmodalitäten und -fristen
- Art 81 Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels und Anfechtung der Vollstreckungsmaßnahmen
- Art 82 Grenzen der Unterstützung
- Art 83 Verjährungsfrist
- Art 84 Vorsorgemaßnahmen
- Art 85 Beitreibungskosten
- Art 86 Überprüfungsklausel
- Art 87 Ärztliche Gutachten und verwaltungsmäßige Kontrollen
- Art 88 Mitteilungen
- Art 89 Informationen
- Art 90 Währungsumrechnung
- Art 91 Statistiken
- Art 92 Änderung der Anhänge
- Art 93 Übergangsbestimmungen
- Art 94 Übergangsvorschriften für Renten
- Art 95 Übergangszeit für den elektronischen Datenaustausch
- Art 96 Aufhebung
- Art 97 Veröffentlichung und Inkrafttreten