Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation

SächsVermGeoAPO

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 5 und des § 30 Satz 1 und 2 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) verordnen das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft:

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1 1 Geltungsbereich

Abschnitt 2

Erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

§ 2 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung

§ 3 Einstellung

§ 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen

§ 5 Erforderlicher Studienabschluss

§ 6 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes

§ 7 Beurteilung während der Ausbildung, Ausbildungsgesamtnote

§ 8 Zweck der Staatsprüfung

§ 9 Prüfungsbehörde, Prüfungsorgane

§ 10 Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsorgane

§ 11 Zeitpunkt, Ort, Ladung

§ 12 Ablauf der Staatsprüfung

§ 13 Praktischer Fall

§ 14 Schriftliche Prüfung

§ 15 Mündliche Prüfung

§ 16 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen

§ 17 Bestehen der Staatsprüfung, Prüfungsgesamtnote

§ 18 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis

§ 19 Schriftführer, Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten

§ 20 Fernbleiben, Rücktritt

§ 21 Wiederholung der Staatsprüfung, Ergänzungsvorbereitungsdienst

§ 22 Aufstieg

Abschnitt 3

Zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

§ 23 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung

§ 24 Einstellung

§ 25 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen

§ 26 Erforderlicher Studienabschluss

§ 27 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes

§ 28 Beurteilung während der Ausbildung, abschließende Beurteilung

§ 29 Zweck des Staatsexamens

§ 30 Abnahme des Staatsexamens

§ 31 Zulassung zum Staatsexamen

§ 32 Ablauf des Staatsexamens

§ 33 Häusliche Prüfungsarbeit

§ 34 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

§ 35 Mündliche Prüfung

§ 36 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen

§ 37 Bestehen des Staatsexamens, Gesamturteil

§ 38 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis

§ 39 Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten

§ 40 Fernbleiben, Rücktritt

§ 41 Wiederholung des Staatsexamens, Ergänzungsvorbereitungsdienst

Abschnitt 4

Gemeinsame Vorschriften

§ 42 Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes

§ 43 Urlaub

§ 44 Prüfungserleichterungen

§ 45 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

Abschnitt 5

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 46 Übergangsbestimmungen

§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Rahmenausbildungsplan für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

Anlage 2 Ausbildungsnachweis

Anlage 3 Beurteilung

Anlage 4 Bestätigung

Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungsstoff für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

Anlage 6 Rahmenausbildungsplan für die wissenschaftlich zu gestaltende Fachausbildung

Anlage 7 Rahmenausbildungsplan für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

Anlage 8 Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen

Anlage 9 Prüfungsfächer und Prüfungsstoff für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

Anlage 10 Staatsexamen

§ 1