Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
SächsVermGeoAPOEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 5 und des § 30 Satz 1 und 2 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) verordnen das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2
Erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
§ 2 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung
§ 3 Einstellung
§ 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
§ 5 Erforderlicher Studienabschluss
§ 6 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
§ 7 Beurteilung während der Ausbildung, Ausbildungsgesamtnote
§ 8 Zweck der Staatsprüfung
§ 9 Prüfungsbehörde, Prüfungsorgane
§ 10 Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsorgane
§ 11 Zeitpunkt, Ort, Ladung
§ 12 Ablauf der Staatsprüfung
§ 13 Praktischer Fall
§ 14 Schriftliche Prüfung
§ 15 Mündliche Prüfung
§ 16 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
§ 17 Bestehen der Staatsprüfung, Prüfungsgesamtnote
§ 18 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis
§ 19 Schriftführer, Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten
§ 20 Fernbleiben, Rücktritt
§ 21 Wiederholung der Staatsprüfung, Ergänzungsvorbereitungsdienst
§ 22 Aufstieg
Abschnitt 3
Zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
§ 23 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung
§ 24 Einstellung
§ 25 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
§ 26 Erforderlicher Studienabschluss
§ 27 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
§ 28 Beurteilung während der Ausbildung, abschließende Beurteilung
§ 29 Zweck des Staatsexamens
§ 30 Abnahme des Staatsexamens
§ 31 Zulassung zum Staatsexamen
§ 32 Ablauf des Staatsexamens
§ 33 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 34 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 35 Mündliche Prüfung
§ 36 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
§ 37 Bestehen des Staatsexamens, Gesamturteil
§ 38 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis
§ 39 Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten
§ 40 Fernbleiben, Rücktritt
§ 41 Wiederholung des Staatsexamens, Ergänzungsvorbereitungsdienst
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
§ 42 Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 43 Urlaub
§ 44 Prüfungserleichterungen
§ 45 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 46 Übergangsbestimmungen
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Rahmenausbildungsplan für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Anlage 2 Ausbildungsnachweis
Anlage 3 Beurteilung
Anlage 4 Bestätigung
Anlage 5 Prüfungsfächer und Prüfungsstoff für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Anlage 6 Rahmenausbildungsplan für die wissenschaftlich zu gestaltende Fachausbildung
Anlage 7 Rahmenausbildungsplan für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Anlage 8 Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen
Anlage 9 Prüfungsfächer und Prüfungsstoff für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Anlage 10 Staatsexamen