Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
SächsVermGeoAPO§ 26 Erforderlicher Studienabschluss
Stand: 26.08.2026
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus:
1. ein mit einem Diplomgrad abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Geodäsie (Vermessungswesen) an einer Hochschule mit Ausnahme von Fachhochschulen oder
2. ein abgeschlossenes Studium im Sinne des § 5 sowie ein mindestens ein Lehrgebiet nach § 5 umfassendes und mit einem Mastergrad abgeschlossenes Studium.