Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
SächsVermGeoAPO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt Ausbildung und Prüfung in den Vorbereitungsdiensten für die erste und die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 sowie den Aufstieg in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Vermessungswesen und in der Geoinformation.