Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
SächsVermGeoAPO§ 46 Übergangsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Ausbildung und Prüfung einschließlich einer erforderlichen Wiederholungsprüfung der Anwärter und Referendare, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind, richten sich nach der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vermessungstechnischer Verwaltungsdienst vom 28. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 267), die durch Artikel 21 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 173) geändert worden ist.