Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKomWO · SächsGVBl. 2023 Nr. 16, S. 674, Fsn-Nr. 233-1.1/4

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes

67 Normen · ausgefertigt 24.07.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bekanntmachung der Durchführung der Wahl
  3. § 2 Wahlkreise
  4. § 3 Allgemeine Wahlbezirke
  5. § 4 Sonderwahlbezirke
  6. § 5 Führung des Wählerverzeichnisses
  7. § 6 Eintragung von Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
  8. § 7 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
  9. § 8 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  10. § 9 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  11. § 10 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  12. § 11 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen bei nicht im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
  13. § 12 Zuständigkeit, Gestaltung des Wahlscheines, persönliche Stimmabgabe mit Wahlschein
  14. § 13 Wahlscheinanträge
  15. § 14 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
  16. § 15 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  17. § 16 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
  18. § 17 Unterstützungsunterschriften
  19. § 18 Einreichung und Vorprüfung der Wahlvorschläge
  20. § 19 Zulassung der Wahlvorschläge
  21. § 20 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  22. § 21 Wahlausschüsse
  23. § 22 Wahlvorstände
  24. § 23 Bewegliche Wahlvorstände
  25. § 24 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurnen
  26. § 25 Stimmzettel
  27. § 26 Wahlzeit
  28. § 27 Wahlbekanntmachung
  29. § 28 Ausstattung des Wahlvorstandes
  30. § 29 Eröffnung der Wahlhandlung
  31. § 30 Öffentlichkeit, Ordnung im Wahlraum
  32. § 31 Stimmabgabe im Wahlraum
  33. § 32 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
  34. § 33 Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahlraum
  35. § 34 Schluss der Wahlhandlung
  36. § 35 Wahl in Sonderwahlbezirken
  37. § 36 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und in Klöstern
  38. § 37 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
  39. § 38 Briefwahl
  40. § 39 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  41. § 40 Zählung der Wählerinnen und Wähler
  42. § 41 Zählung der Stimmzettel und der Stimmen
  43. § 42 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  44. § 43 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
  45. § 44 Wahlniederschrift
  46. § 45 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
  47. § 46 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  48. § 47 Zulassung der Wahlbriefe
  49. § 48 Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  50. § 49 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses bei wenigen Briefwählerinnen und Briefwählern
  51. § 50 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei Gemeindewahlen
  52. § 51 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten bei Gemeindewahlen
  53. § 52 Statistische Auswertung der Gemeindewahlergebnisse
  54. § 53 Ermittlung, Feststellung, Bekanntmachung und statistische Auswertung der Kreiswahlergebnisse
  55. § 54 Wahlanfechtung
  56. § 55 Wahlprüfung
  57. § 56 Neuwahl
  58. § 57 Wiederholungswahl
  59. § 58 Wahlabsage, Nachwahl
  60. § 59 Öffentliche Bekanntmachungen
  61. § 60 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
  62. § 61 Sicherung der Wahlunterlagen
  63. § 62 Vernichtung von Wahlunterlagen, Löschung personenbezogener Daten
  64. § 63 Sorbisches Siedlungsgebiet
  65. § 64 Gleichzeitige Durchführung von mit der Kommunalwahl verbundenen Bürgerentscheiden und Volksentscheiden
  66. § 65 Wahlorganisation in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden
  67. § 66 Übergangsbestimmung
  68. § 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  69. Anlagen