Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKomWO · SächsGVBl. 2023 Nr. 16, S. 674, Fsn-Nr. 233-1.1/4
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes
67 Normen · ausgefertigt 24.07.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Bekanntmachung der Durchführung der Wahl
- § 2 Wahlkreise
- § 3 Allgemeine Wahlbezirke
- § 4 Sonderwahlbezirke
- § 5 Führung des Wählerverzeichnisses
- § 6 Eintragung von Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 7 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 8 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 9 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 10 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 11 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen bei nicht im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
- § 12 Zuständigkeit, Gestaltung des Wahlscheines, persönliche Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 13 Wahlscheinanträge
- § 14 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- § 15 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 16 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 17 Unterstützungsunterschriften
- § 18 Einreichung und Vorprüfung der Wahlvorschläge
- § 19 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 20 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 21 Wahlausschüsse
- § 22 Wahlvorstände
- § 23 Bewegliche Wahlvorstände
- § 24 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurnen
- § 25 Stimmzettel
- § 26 Wahlzeit
- § 27 Wahlbekanntmachung
- § 28 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 29 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 30 Öffentlichkeit, Ordnung im Wahlraum
- § 31 Stimmabgabe im Wahlraum
- § 32 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
- § 33 Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahlraum
- § 34 Schluss der Wahlhandlung
- § 35 Wahl in Sonderwahlbezirken
- § 36 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und in Klöstern
- § 37 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 38 Briefwahl
- § 39 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 40 Zählung der Wählerinnen und Wähler
- § 41 Zählung der Stimmzettel und der Stimmen
- § 42 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 43 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 44 Wahlniederschrift
- § 45 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 46 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 47 Zulassung der Wahlbriefe
- § 48 Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 49 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses bei wenigen Briefwählerinnen und Briefwählern
- § 50 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei Gemeindewahlen
- § 51 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten bei Gemeindewahlen
- § 52 Statistische Auswertung der Gemeindewahlergebnisse
- § 53 Ermittlung, Feststellung, Bekanntmachung und statistische Auswertung der Kreiswahlergebnisse
- § 54 Wahlanfechtung
- § 55 Wahlprüfung
- § 56 Neuwahl
- § 57 Wiederholungswahl
- § 58 Wahlabsage, Nachwahl
- § 59 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 60 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
- § 61 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 62 Vernichtung von Wahlunterlagen, Löschung personenbezogener Daten
- § 63 Sorbisches Siedlungsgebiet
- § 64 Gleichzeitige Durchführung von mit der Kommunalwahl verbundenen Bürgerentscheiden und Volksentscheiden
- § 65 Wahlorganisation in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden
- § 66 Übergangsbestimmung
- § 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen