Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechtspflegerausbildungsordnung
RpflAOVolltext
Stand: 26.08.2026
Verordnung
über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie
über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen
(Rechtspflegerausbildungsordnung - RpflAO)
Vom 8. Oktober 2018
(Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2018 (GV. NRW. S. 546))
Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Einleitende Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Erwerb der Befähigung
§ 1b Anerkennung anderer Laufbahnen
§ 2 Ausbildungsziel, Ausbildungsgrundsätze
Abschnitt 2
Einstellung und Zulassung
§ 3 Einstellung
§ 4 Bewerbung
§ 5 Zulassung
§ 6 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, Status
Abschnitt 3
Ausbildung
§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung
§ 9 Fachwissenschaftliches Studium (erster, dritter und fünfter Studienabschnitt)
§ 10 Fachpraktische Ausbildung (zweiter und vierter Studienabschnitt)
§ 11 Begleitende Lehrveranstaltungen
§ 12 Leitung der Ausbildung, Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 13 Beurteilungen
§ 14 Bewertung der Leistungen
§ 15 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 16 Vorzeitige Entlassung
Abschnitt 4
Rechtspflegerprüfung
§ 17 Zweck der Prüfung
§ 18 Landesjustizprüfungsamt
§ 19 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
§ 20 Prüferinnen und Prüfer
§ 21 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer
§ 22 Prüfungsverfahren
§ 23 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
§ 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
§ 25 Prüfungsnoten
§ 26 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung
§ 27 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung
§ 28 Mündliche Prüfung
§ 29 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung
§ 30 Niederschrift über die mündliche Prüfung
§ 31 Prüfungszeugnis
§ 32 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren
§ 33 Wiederholung der Prüfung
§ 34 Entscheidungen über Prüfungsleistungen
§ 35 Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes
§ 36 Aufbewahrungsfristen
Abschnitt 5
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
§ 37 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
Abschnitt 6
Regelungen für Menschen mit Behinderungen
§ 38 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Abschnitt 1
Einleitende Vorschriften