Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechtspflegerausbildungsordnung

RpflAO

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Verordnung

über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie

über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen

(Rechtspflegerausbildungsordnung - RpflAO)

Vom 8. Oktober 2018

(Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2018 (GV. NRW. S. 546))

Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Einleitende Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Erwerb der Befähigung

§ 1b Anerkennung anderer Laufbahnen

§ 2 Ausbildungsziel, Ausbildungsgrundsätze

Abschnitt 2

Einstellung und Zulassung

§ 3 Einstellung

§ 4 Bewerbung

§ 5 Zulassung

§ 6 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, Status

Abschnitt 3

Ausbildung

§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes

§ 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung

§ 9 Fachwissenschaftliches Studium (erster, dritter und fünfter Studienabschnitt)

§ 10 Fachpraktische Ausbildung (zweiter und vierter Studienabschnitt)

§ 11 Begleitende Lehrveranstaltungen

§ 12 Leitung der Ausbildung, Ausbilderinnen und Ausbilder

§ 13 Beurteilungen

§ 14 Bewertung der Leistungen

§ 15 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

§ 16 Vorzeitige Entlassung

Abschnitt 4

Rechtspflegerprüfung

§ 17 Zweck der Prüfung

§ 18 Landesjustizprüfungsamt

§ 19 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer

§ 20 Prüferinnen und Prüfer

§ 21 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer

§ 22 Prüfungsverfahren

§ 23 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 25 Prüfungsnoten

§ 26 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 27 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 28 Mündliche Prüfung

§ 29 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung

§ 30 Niederschrift über die mündliche Prüfung

§ 31 Prüfungszeugnis

§ 32 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren

§ 33 Wiederholung der Prüfung

§ 34 Entscheidungen über Prüfungsleistungen

§ 35 Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes

§ 36 Aufbewahrungsfristen

Abschnitt 5

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte

§ 37 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte

Abschnitt 6

Regelungen für Menschen mit Behinderungen

§ 38 Regelungen für Menschen mit Behinderungen

Abschnitt 7

Schlussvorschriften

§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Abschnitt 1

Einleitende Vorschriften

§ 1