Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RpflAO · GV. NRW. 2018 S. 546

Verordnung über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen

44 Normen · Ausgangsfassung vom 08.10.2018 · letzte Änderung 26.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 1a Erwerb der Befähigung
  5. § 1b Anerkennung der Befähigung
  6. § 2 Ausbildungsziel, Ausbildungsgrundsätze
  7. Abschnitt 2 Einstellung und Zulassung
  8. § 3 Einstellung
  9. § 4 Bewerbung
  10. § 5 Zulassung
  11. § 6 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, Status
  12. § 6a Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
  13. § 6b Dienstverhältnis
  14. § 6c Unterhaltsbeihilfe
  15. Abschnitt 3 Ausbildung
  16. § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  17. § 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung
  18. § 9 Fachwissenschaftliches Studium (erster, dritter und fünfter Studienabschnitt)
  19. § 10 Fachpraktische Ausbildung (zweiter und vierter Studienabschnitt)
  20. § 11 Begleitende Lehrveranstaltungen
  21. § 12 Leitung der Ausbildung, Ausbilderinnen und Ausbilder
  22. § 13 Beurteilungen
  23. § 14 Bewertung der Leistungen
  24. § 15 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  25. § 16 Vorzeitige Entlassung
  26. Abschnitt 4 Rechtspflegerprüfung
  27. § 17 Zweck der Prüfung
  28. § 18 Landesjustizprüfungsamt
  29. § 19 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
  30. § 20 Prüferinnen und Prüfer
  31. § 21 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer
  32. § 22 Prüfungsverfahren
  33. § 23 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
  34. § 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
  35. § 25 Prüfungsnoten
  36. § 26 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung
  37. § 27 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung
  38. § 28 Mündliche Prüfung
  39. § 29 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung
  40. § 30 Niederschrift über die mündliche Prüfung
  41. § 31 Prüfungszeugnis
  42. § 32 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren
  43. § 33 Wiederholung der Prüfung
  44. § 34 Entscheidungen über Prüfungsleistungen
  45. § 35 Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes
  46. § 36 Aufbewahrungsfristen
  47. Abschnitt 5 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
  48. § 37 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
  49. Abschnitt 6 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
  50. § 38 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
  51. Abschnitt 7 Schlussvorschriften
  52. § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
  53. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. 26.09.2026 — 22 Normen geändert · §§ 1, 1a, 1b, 2 und 18 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    01.09.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2026 (GV. NRW. S. 660)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    24.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.05.2024

    GV. NRW. S. 314

  4. Historischer Änderungsnachweis

    31.08.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.08.2019

    GV. NRW. S. 533

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).