Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RpflAO · GV. NRW. 2018 S. 546
Verordnung über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen
44 Normen · Ausgangsfassung vom 08.10.2018 · letzte Änderung 26.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Erwerb der Befähigung
- § 1b Anerkennung der Befähigung
- § 2 Ausbildungsziel, Ausbildungsgrundsätze
- Abschnitt 2 Einstellung und Zulassung
- § 3 Einstellung
- § 4 Bewerbung
- § 5 Zulassung
- § 6 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, Status
- § 6a Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
- § 6b Dienstverhältnis
- § 6c Unterhaltsbeihilfe
- Abschnitt 3 Ausbildung
- § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung
- § 9 Fachwissenschaftliches Studium (erster, dritter und fünfter Studienabschnitt)
- § 10 Fachpraktische Ausbildung (zweiter und vierter Studienabschnitt)
- § 11 Begleitende Lehrveranstaltungen
- § 12 Leitung der Ausbildung, Ausbilderinnen und Ausbilder
- § 13 Beurteilungen
- § 14 Bewertung der Leistungen
- § 15 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 16 Vorzeitige Entlassung
- Abschnitt 4 Rechtspflegerprüfung
- § 17 Zweck der Prüfung
- § 18 Landesjustizprüfungsamt
- § 19 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
- § 20 Prüferinnen und Prüfer
- § 21 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer
- § 22 Prüfungsverfahren
- § 23 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
- § 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
- § 25 Prüfungsnoten
- § 26 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung
- § 27 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung
- § 28 Mündliche Prüfung
- § 29 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung
- § 30 Niederschrift über die mündliche Prüfung
- § 31 Prüfungszeugnis
- § 32 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 33 Wiederholung der Prüfung
- § 34 Entscheidungen über Prüfungsleistungen
- § 35 Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes
- § 36 Aufbewahrungsfristen
- Abschnitt 5 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
- § 37 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
- Abschnitt 6 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
- § 38 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 26.09.2026 — 22 Normen geändert · §§ 1, 1a, 1b, 2 und 18 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
01.09.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2026 (GV. NRW. S. 660)
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Historischer Änderungsnachweis
24.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.05.2024
GV. NRW. S. 314
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Historischer Änderungsnachweis
31.08.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.08.2019
GV. NRW. S. 533
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).