Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechtspflegerausbildungsordnung
RpflAOAbschnitt 1 Einleitende Vorschriften
Stand: 26.09.2026
Für Abschnitt 1 RpflAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.