Gesetze / REACH-VO · CELEX 02006R1907-20260622
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
136 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Ziel und Geltungsbereich
- Art 2 Anwendung
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Allgemeine Bestimmungen
- Art 5 Ohne Daten kein Markt
- Art 6 Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in
- Art 7 Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen
- Art 8 Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers
- Art 9 Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
- Art 10 Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen
- Art 11 Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere Registranten
- Art 12 Mengenabhängige Informationsanforderungen
- Art 13 Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften
- Art 14 Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen
- Art 15 Stoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
- Art 16 Pflichten der Kommission, der Agentur und der Registranten für als registriert geltende Stoffe
- Art 17 Registrierung standortinterner isolierter Zwischenprodukte
- Art 18 Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte
- Art 19 Gemeinsame Einreichung von Daten über isolierte Zwischenprodukte durch mehrere Registranten
- Art 20 Pflichten der Agentur
- Art 21 Herstellung und Einfuhr von Stoffen
- Art 22 Weitere Pflichten des Registranten
- Art 23 Besondere Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
- Art 24 Angemeldete Stoffe
- Art 25 Ziele und allgemeine Regeln
- Art 26 Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung
- Art 27 Gemeinsame Nutzung vorhandener Daten im Fall registrierter Stoffe
- Art 28 Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe
- Art 29 Foren zum Austausch von Stoffinformationen
- Art 30 Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen
- Art 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
- Art 32 Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in
- Art 33 Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen
- Art 34 Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und
- Art 35 Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen
- Art 36 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
- Art 37 Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen
- Art 38 Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender
- Art 39 Geltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender
- Art 40 Prüfung von Versuchsvorschlägen
- Art 41 Prüfung der Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen
- Art 42 Prüfung der vorgelegten Informationen und Weiterbehandlung der Dossierbewertung
- Art 43 Verfahren und Fristen für die Prüfung von Versuchsvorschlägen
- Art 44 Kriterien für die Stoffbewertung
- Art 45 Zuständige Behörde
- Art 46 Anforderung weiterer Informationen und Prüfung der vorgelegten Informationen
- Art 47 Abstimmung mit anderen Tätigkeiten
- Art 48 Folgemaßnahmen der Stoffbewertung
- Art 49 Weitere Informationen über standortinterne isolierte Zwischenprodukte
- Art 50 Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders
- Art 51 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
- Art 52 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Stoffbewertung
- Art 53 Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern
- Art 54 Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung
- Art 55 Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution
- Art 56 Allgemeine Bestimmungen
- Art 57 In Anhang XIV aufzunehmende Stoffe
- Art 58 Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV
- Art 59 Ermittlung von in Artikel 57 genannten Stoffen
- Art 60 Zulassungserteilung
- Art 61 Überprüfung von Zulassungen
- Art 62 Zulassungsanträge
- Art 63 Spätere Zulassungsanträge
- Art 64 Verfahren für Zulassungsentscheidungen
- Art 65 Pflichten der Zulassungsinhaber
- Art 66 Nachgeschaltete Anwender
- Art 67 Allgemeine Bestimmungen
- Art 68 Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen
- Art 69 Ausarbeitung eines Vorschlags
- Art 70 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für Risikobeurteilung
- Art 71 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für sozioökonomische Analyse
- Art 72 Übermittlung einer Stellungnahme an die Kommission
- Art 73 Entscheidung der Kommission
- Art 74 Gebühren und Entgelte
- Art 75 Errichtung und Überprüfung
- Art 76 Zusammensetzung
- Art 77 Aufgaben
- Art 78 Befugnisse des Verwaltungsrats
- Art 79 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- Art 80 Vorsitz des Verwaltungsrats
- Art 81 Sitzungen des Verwaltungsrats
- Art 82 Abstimmung des Verwaltungsrats
- Art 83 Pflichten und Befugnisse des Direktors
- Art 84 Ernennung des Direktors
- Art 85 Einsetzung der Ausschüsse
- Art 86 Einsetzung des Forums
- Art 87 Berichterstatter der Ausschüsse und Hinzuziehung von Experten
- Art 88 Qualifikation und Interessen
- Art 89 Einsetzung der Widerspruchskammer
- Art 90 Mitglieder der Widerspruchskammer
- Art 91 Widerspruchsfähige Entscheidungen
- Art 92 Widerspruchsberechtigte, Fristen, Gebühren und Form
- Art 93 Widerspruchsprüfung und -entscheidung
- Art 94 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und dem Gerichtshof
- Art 95 Meinungsverschiedenheiten mit anderen Stellen
- Art 96 Haushalt der Agentur
- Art 97 Ausführung des Haushaltsplans der Agentur
- Art 98 Betrugsbekämpfung
- Art 99 Finanzregelung
- Art 100 Rechtspersönlichkeit der Agentur
- Art 101 Haftung der Agentur
- Art 102 Vorrechte und Befreiungen der Agentur
- Art 103 Verordnungen und Regelungen für das Personal
- Art 104 Sprachen
- Art 105 Geheimhaltungspflicht
- Art 106 Beteiligung von Drittstaaten
- Art 107 Beteiligung internationaler Organisationen
- Art 108 Kontakte zu Interessenverbänden
- Art 109 Transparenzregeln
- Art 110 Beziehungen zu einschlägigen Gemeinschaftseinrichtungen
- Art 111 Formate und Software für die Übermittlung von Informationen an die Agentur
- Art 117 Berichterstattung
- Art 118 Zugang zu Informationen
- Art 119 Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit
- Art 120 Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
- Art 121 Benennung
- Art 122 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
- Art 123 Information der Öffentlichkeit über Stoffrisiken
- Art 124 Sonstige Zuständigkeiten
- Art 125 Aufgaben der Mitgliedstaaten
- Art 126 Sanktionen bei Verstößen
- Art 127 Berichterstattung
- Art 128 Freier Warenverkehr
- Art 129 Schutzklausel
- Art 130 Begründung von Entscheidungen
- Art 131 Änderung der Anhänge
- Art 132 Durchführungsvorschriften
- Art 133 Ausschussverfahren
- Art 134 Vorbereitung der Einrichtung der Agentur
- Art 135 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe
- Art 136 Übergangsmaßnahmen für Altstoffe
- Art 137 Übergangsmaßnahmen für Beschränkungen
- Art 138 Überprüfung
- Art 139 Aufhebung
- Art 140 Änderung der Richtlinie 1999/45/EG
- Art 141 Inkrafttreten und Anwendung