Art 91 Widerspruchsfähige Entscheidungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/REACH-VO/91#abs-1 (1) Entscheidungen der Agentur nach den Artikeln 9 und 20, Artikel 27 Absatz 6, Artikel 30 Absätze 2 und 3 und Artikel 51 sind mit einem Widerspruch anfechtbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/REACH-VO/91#abs-2 (2) Ein Widerspruch nach Absatz 1 hat aufschiebende Wirkung.