Gesetze / REACH-VO

REACH-VO

Art 104 Sprachen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/REACH-VO/104#abs-1 (1) Die Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ( 30 ) gilt auch für die Agentur.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/REACH-VO/104#abs-2 (2) Die für die Arbeit der Agentur erforderlichen Übersetzungsaufgaben werden vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union übernommen.

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