Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 388

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten

22 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ziel der Ausbildung
  3. § 2 Aufgabengebiet
  4. § 3 Ausbildungsverhältnis
  5. § 4 Ausbildungsabschnitte
  6. § 5 Zulassungsvoraussetzungen
  7. § 6 Zulassungsverfahren
  8. § 7 Praktische Unterweisung
  9. § 8 Lehrgang
  10. § 9 Prüfungsfächer
  11. § 10 Prüfungsausschuss
  12. § 11 Zulassung zur Prüfung
  13. § 12 Schriftliche Prüfung
  14. § 13 Mündliche Prüfung
  15. § 14 Niederschrift
  16. § 15 Bewertung der Prüfungsleistungen
  17. § 16 Bestehen und Wiederholung
  18. § 17 Zeugnisse und Mitteilungen
  19. § 18 Rücktritt und Fernbleiben von der Prüfung
  20. § 19 Ordnungsverstöße
  21. § 20 Einsicht
  22. § 21 Gleichwertige Ausbildungen, zuständige Behörde
  23. § 22 Inkrafttreten
  24. Anlage 1 Anlage 1
  25. Anlage 2 Anlage 2
  26. Anlage 3 Anlage 3
  27. Anlage 4 Anlage 4
  28. Anlage 5 Anlage 5
  29. Anlage 6 Anlage 6
  30. Anlage 7 Anlage 7
  31. Anlage 8 Anlage 8

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 68

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).