Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 388
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten
22 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ziel der Ausbildung
- § 2 Aufgabengebiet
- § 3 Ausbildungsverhältnis
- § 4 Ausbildungsabschnitte
- § 5 Zulassungsvoraussetzungen
- § 6 Zulassungsverfahren
- § 7 Praktische Unterweisung
- § 8 Lehrgang
- § 9 Prüfungsfächer
- § 10 Prüfungsausschuss
- § 11 Zulassung zur Prüfung
- § 12 Schriftliche Prüfung
- § 13 Mündliche Prüfung
- § 14 Niederschrift
- § 15 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 16 Bestehen und Wiederholung
- § 17 Zeugnisse und Mitteilungen
- § 18 Rücktritt und Fernbleiben von der Prüfung
- § 19 Ordnungsverstöße
- § 20 Einsicht
- § 21 Gleichwertige Ausbildungen, zuständige Behörde
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
- Anlage 4 Anlage 4
- Anlage 5 Anlage 5
- Anlage 6 Anlage 6
- Anlage 7 Anlage 7
- Anlage 8 Anlage 8
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 68
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).