Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-SMA
APO-SMA§ 6 Zulassungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Dem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
2. ein Geburtsschein oder eine Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde,
3. ein amtliches Führungszeugnis und
4. Nachweise über die Voraussetzungen nach § 5.
Der Nachweis nach Nummer 3 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.