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APO-SMA

§ 3 Ausbildungsverhältnis

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31293/3#abs-1 (1) Ausbildungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31293/3#abs-2 (2) Das Ausbildungsverhältnis kann während der ersten drei Monate jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche gekündigt werden, danach bei Fortfall der Voraussetzungen des § 5 Nummer 2.

§ 2 § 4