Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-SMA APO-SMA § 9 Prüfungsfächer Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie erstreckt sich auf die in Anlage 5 genannten Unterrichtsfächer.